Stand 20.09.2021
Seit dem 16. September gelten in Hessen neue Corona-Regelungen, die sich auch auf den Sportbereich auswirken. Die Auslegungshinweise zur aktuellen Verordnung können hier eingesehen werden:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq/
Folgende Regelungen sind für alle Abteilungen bei der Nutzung aller Sportstätten der TG Winkel und in Ausweichhallen zu beachten:
Wo und wann findet Sport statt?
- Die Freigabe der Fritz-Allendorf-Halle durch die Stadt Oestrich-Winkel liegt noch nicht vor. Die Zuweisung der Ausweichhallen erfolgt über die Geschäftsstelle.
- Die gültigen Übungsstundenpläne werden auf der Homepage veröffentlicht und sind zwingend zu beachten! Abweichende Übungszeiten (auch einmalige) und Änderungen sind nur nach Anmeldung bei der Geschäftsstelle möglich.
Wer darf kommen?
- Übungsleiter/innen (ÜL), Mitglieder der TGW, Nichtmitglieder zum Schnuppern an maximal drei Terminen.
- In Innenräumen dürfen nur Personen mit Negativnachweis anwesend sein, also Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder. Für Schüler/innen und Studierende reicht das Schülertestheft. Die Negativnachweise sind von den ÜL zu kontrollieren!
- Anwesenheitslisten werden von den ÜL für den internen Gebrauch geführt.
- Personen mit Erkältungs- oder Corona-Symptomen, z. B. Fieber, Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns sowie Personen mit aktuell positivem Corona-Test dürfen nicht teilnehmen.
Wie sorgen wir für Hygiene?
- Die allgemein gültigen DOSB-Hygieneregeln werden eingehalten: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/20210514_Leitplanken_2021.pdf
- Für einzelne Abteilungen bestehende sportartenspezifische Hygienekonzepte haben weiterhin Bestand.
- In Ausweichhallen sind die dort gültigen Hygieneregeln des Betreibers zu beachten.
Was darf verzehrt werden?
- Nur von Teilnehmenden selbst zum eigenen Verzehr mitgebrachte Getränke und Speisen dürfen verzehrt werden.
- Interne Gruppenfeiern mit eigener Bewirtschaftung können beim Vorstand beantragt werden.
Der Vorstand reagiert mit seinen Konzepten auf weitere Lageentwicklungen zur Corona-Pandemie und wird die daraufhin erforderlich werdenden Maßnahmen der TG Winkel anpassen.